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Die Beratungsstelle bietet allen Privatpersonen aus dem Kanton Graubünden, die direkt oder indirekt von rassistischer Diskriminierung betroffen werden, kompetente Beratung und Unterstützung. Direktbetroffene, aber auch Angehörige, Zeug*innen oder weitere Drittpersonen können sich an die Beratungsstelle wenden. Es werden auch anonyme Meldungen entgegengenommen.

Unsere Berater*innen stützen sich auf folgende Grundhaltung:

  • Respektvoller Umgang: Offenheit, Akzeptanz und Respekt gegenüber allen Ratsuchenden.
  • Parteilichkeit: Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle arbeiten parteilich und setzen sich ausschliesslich für die Anliegen ihrer Klient*innen ein. Ziel ist es, die von Diskriminierung betroffenen Menschen zu stärken und fördern, sowie ihre Lebenssituation zu verbessern.
  • Wahrung der Autonomie: Aktivitäten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ratsuchenden Person eingeleitet.
  • Vernetzung: Für komplexe Sachverhalte oder verwaltungsinterne Fälle rassistischer Diskriminierung kann auf weitere spezialisierte Dienstleister zurückgegriffen werden, um eine angemessen Beratung und Unterstützung für jede Person und jede Situation anbieten zu können.
  • Kostenlos: Die Beratung ist für Ratsuchende in jedem Fall kostenlos. Im Bedarfsfall werden interkulturelle Dolmetschende für Gespräche beigezogen. Auch diese Kosten werden durch die Beratungsstelle übernommen.

Begriffsdefinition rassistische Diskriminierung

Rassistische Diskriminierung ist jede Praxis, die Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller Merkmale (Sprache, Name) oder religiöser Zugehörigkeit Rechte vorenthält, sie ungerecht oder intolerant behandelt, demütigt, beleidigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet. Sie kann im Alltag, bei der Arbeit, im Wohnquartier, in der Schule, beim Sport, im Privatleben, in der öffentlichen Verwaltung oder auch auf der Strasse vorkommen.

Bei rassistischer Diskriminierung geht es in erster Linie um die Wirkung und nicht um das Motiv.

Formen rassistischer Diskriminierung

Eine direkte Diskriminierung ist eine unzulässige Benachteiligung einer Person, welche direkt an einem tatsächlichen oder angenommenen Personenmerkmal ansetzt.

Eine indirekte Diskriminierung liegt dann vor, wenn an sich zulässige oder neutrale Vorgaben auf bestimmte Gruppen eine benachteiligende Wirkung haben.

Von Mehrfachdiskriminierung wird dann gesprochen, wenn eine Person aufgrund mehrerer Diskriminierungsmerkmale gleichzeitig benachteiligt wird (z.B. Herkunft und Behinderung / Geschlecht / sexuelle Orientierung / Alter).

Weiterführende Links

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zum Thema Rassismus und praktische Hinweise für den Umgang mit Rassismus im Alltag und was Sie dagegen tun können:

So erreichen Sie uns

  • Beratungsstelle gegen Rassismus

    Grabenstrasse 17001 ChurTel. 081 257 63 44 (erreichbar zu Büroöffnungszeiten)

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Eine Fachperson der Beratungsstelle wird Sie schnellstmöglich nach Eingang Ihrer Mitteilung kontaktieren, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren.